Schweizer Fernsehen bringt sich in Position

Das Schweizer Fernsehen darf also immer noch keine Online-Werbung schalten. Das hat der Bundesrat entschieden (Meldung SF 14.9.2012). Dafür ist im publizistischen Bereich etwas mehr Spielraum hinzugekommen. Beiträge dürfen nun auch schon auf der Webseite publiziert werden, bevor sie im Fernsehen zu sehen waren. Offenbar bedeutet das auch, dass Inhalte, die gar nie für den…

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Das Schweizer Fernsehen darf also immer noch keine Online-Werbung schalten. Das hat der Bundesrat entschieden (Meldung SF 14.9.2012). Dafür ist im publizistischen Bereich etwas mehr Spielraum hinzugekommen. Beiträge dürfen nun auch schon auf der Webseite publiziert werden, bevor sie im Fernsehen zu sehen waren. Offenbar bedeutet das auch, dass Inhalte, die gar nie für den Sender aufbereitet wurden, publiziert werden können. Aktuelles Beispiel ist die Berichterstattung zum Fall Mörgeli vs. Universität Zürich. Da ist die lange Version des Interviews mit Herr Mörgeli auf der Webseite zu sehen. Nicht dass man da viel Neues erfahren würde, aber wie immer ist das nicht verwendete Material aufschlussreich, weil aus der Differenz zwischen gesendetem und aufgenommenem Material Rückschlüsse gezogen werden können. Noch interessanter wird es werden, wenn SF dazu übergeht, das gesamte, aufgenommene Material so zu publizieren. Dann werden wir Einblicke erhalten, die wir bisher nicht bekamen. Damit wird die Webseite natürlich noch wesentlich attraktiver und damit kann sie sich in die perfekte Ausgangsposition bringen für den Moment, wenn Onlinewerbung dann doch auch für SF.tv erlaubt sein wird.

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