Schweizer Fernsehen bringt sich in Position

Das Schwei­zer Fern­se­hen darf also immer noch kei­ne Online-Wer­bung schal­ten. Das hat der Bun­des­rat ent­schie­den (Mel­dung SF 14.9.2012). Dafür ist im publi­zi­sti­schen Bereich etwas mehr Spiel­raum hin­zu­ge­kom­men. Bei­trä­ge dür­fen nun auch schon auf der Web­sei­te publi­ziert wer­den, bevor sie im Fern­se­hen zu sehen waren. Offen­bar bedeu­tet das auch, dass Inhal­te, die gar nie für den Sen­der auf­be­rei­tet wur­den, publi­ziert wer­den kön­nen. Aktu­el­les Bei­spiel ist die Bericht­erstat­tung zum Fall Mör­ge­li vs. Uni­ver­si­tät Zürich. Da ist die lan­ge Ver­si­on des Inter­views mit Herr Mör­ge­li auf der Web­sei­te zu sehen. Nicht dass man da viel Neu­es erfah­ren wür­de, aber wie immer ist das nicht ver­wen­de­te Mate­ri­al auf­schluss­reich, weil aus der Dif­fe­renz zwi­schen gesen­de­tem und auf­ge­nom­me­nem Mate­ri­al Rück­schlüs­se gezo­gen wer­den kön­nen. Noch inter­es­san­ter wird es wer­den, wenn SF dazu über­geht, das gesam­te, auf­ge­nom­me­ne Mate­ri­al so zu publi­zie­ren. Dann wer­den wir Ein­blicke erhal­ten, die wir bis­her nicht beka­men. Damit wird die Web­sei­te natür­lich noch wesent­lich attrak­ti­ver und damit kann sie sich in die per­fek­te Aus­gangs­po­si­ti­on brin­gen für den Moment, wenn Online­wer­bung dann doch auch für SF​.tv erlaubt sein wird.

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